Die Voraussetzungen hierfür sind ein Mindestalter von mind. 14 Jahren, aber die Prüfung darf frühstens im Alter von 16 Jahren abgelegt werden.
Man muß ein fliegerisches Tauglichkeitszeugnis nachweisen, dass den Nachweis über die körperliche Fitness dokumentiert. Dieses Zeugnis ist zeitlich begrenzt und muss bis 40 Jahren alle 5 Jahre, ab dem 40. Lebensjahr alle zwei Jahre und ab einem Alter von 60 Jahren jedes Jahr erneuert werden.
Desweiteren benötigt man ein polizeiliches Führungszeugnis, so dass keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als unzuverlässig erscheinen lassen, der Auszug aus dem Verkehrszentralregister, die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bei einem minderjährigen Bewerber und natürlich die Geburtsurkunde.
Die Kosten eines solchen Scheins hängt davon ab, ob man sich in einem Verein mit seiner Arbeitskraft einbringt, oder diesen an einer dafür vorgesehenen Flugschule machen möchte.
Cessna172