Logo LUFTFAHRTPORTAL

Reise- und Sicherheitswarnungen

Aktuelle Reise- und Sicherheitswarnungen des Auswärtigen Amtes
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed
  1. Letzte Änderungen:

    Aktuelles

    Redaktionelle Änderungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Präsident Yoon hat am 3. Dezember 2024 das Kriegsrecht über die Republik Korea verhängt. 

    In der Erklärung werden alle politischen Aktivitäten, einschließlich der Aktivitäten der Nationalversammlung und politischer Parteien verboten. 

    Es wird dringend empfohlen, sich von politischen Demonstrationen fernzuhalten. 

    • Informieren Sie sich auch weiterhin über die koreanischen Medien und halten Sie sich an die Anweisungen der koreanischen Behörden und Sicherheitskräfte.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
    • Meiden Sie auch politisch bedeutsame Orte, in denen es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen könnte, z. B. die Umgebung der Nationalversammlung, von Regierungsgebäuden, insbesondere in Yongsan, militärischen Einrichtungen und den Hauptquartieren politischer Parteien.

    Sicherheit

    Terrorismus

    Innenpolitische Lage

    SieheAktuelles

    Die Republik Korea ist ein demokratisch verfasster Staat mit einer lebendigen Zivilgesellschaft. Das äußert sich insbesondere in den Großstädten in einer Vielzahl von Demonstrationen, die diszipliniert durchgeführt werden und nahezu ausnahmslos friedlich bleiben.
    Die schwierigen politischen Beziehungen zwischen der Republik Korea (Südkorea) und der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) haben in den vergangenen Jahren keine Auswirkung auf die Sicherheitslage für Reisende gehabt.
    Kurzfristige Lageänderungen aufgrund von Spannungen zwischen Nord- und Südkorea können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
    Die südkoreanischen Behörden führen deshalb gelegentlich Notfall- und Krisenübungen durch. In diesem Zusammenhang ertönen Sirenen, der Straßen- und öffentliche Verkehr wird gestoppt und Passanten werden gebeten, sich zu den nächsten Schutzräumen (in der Regel in U-Bahnschächten oder Tiefgaragen) zu begeben. Die Teilnahme ist für ausländische Staatsangehörige nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert.

    • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
    • Nutzen Sie ggf. die EmergencyReadyApp für iOS und Android für Verhaltenstipps und Warnmeldungen, die nächste Notunterkunft, Polizeistation und Notaufnahme
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommt kaum vor.

    • Lassen Sie dennoch die übliche Vorsicht walten.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Südkorea liegt in einer seismisch aktiven Zone, in der es zu Erdbeben kommen kann.

    Es gibt vier ausgeprägte Jahreszeiten: Die Monsunzeit von Juni bis August ist feuchtheiß, der Winter von Dezember bis Februar kalt und trocken, das Frühjahr und der Herbst sind gemäßigt.

    Insbesondere zwischen Juli und September kann es zu Taifunen und heftigen Regenfällen, Überflutungen und Erdrutschen kommen, die auch zu Behinderungen im Reiseverkehr führen können.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Südkorea verfügt über ein sehr gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz mit Inlandsflügen, modernen Zug- und auch Busverbindungen, die Hauptstadt Seoul zudem über ein hervorragendes U-Bahnnetz, andere Großstädte haben ebenfalls U-Bahnen (u.a. Busan, Daegu, Gwangju). Straßen sind sehr gut ausgebaut, es gibt ein dichtes Autobahnnetz, das meist kostenpflichtig ist. In größeren Städten sind Informationen des öffentlichen Personennahverkehrs und die Straßenbeschilderung überwiegend sowohl in koreanischer Schrift als auch in lateinischen Buchstaben. Außerhalb von größeren Städten muss mit Ausschilderungen nur in koreanischer Schrift gerechnet werden.

    Grenzgebiet zu Nordkorea

    Etwa entlang des 38. Breitengrades zieht sich ein vier Kilometer breiter Grenzstreifen, in dessen Vorfeld beiderseitig umfangreiche Truppenkontingente stationiert sind. Auf südkoreanischer Seite verhindert die Ausweisung eines militärischen Sperrgebietes die unmittelbare Annäherung an die Teilungslinie. Erst seit wenigen Jahren existiert im Osten und Westen des Grenzverlaufs je ein Grenzübergang. Diese waren zeitweise und nur von Süden her für touristische Tagesausflüge von Süd- nach Nordkorea passierbar, gegenwärtig sind sie geschlossen. Die formelle Einreise nach Nordkorea ist von Südkorea aus nicht möglich; hierzu muss der Transfer über Drittstaaten (Volksrepublik China, Russland) erfolgen.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und bis zu einem Jahr in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    LGBTIQ

    In Südkorea sind gleichgeschlechtliche sexuelle Aktivitäten legal; gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften sind hingegen gesetzlich nicht möglich. Die Akzeptanz ist in der breiten Bevölkerung, insbesondere bei der älteren Bevölkerungsschicht, nicht besonders ausgeprägt.

    Rechtliche Besonderheiten

    Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden.

    Für das Aufsteigenlassen von Drohnen sind Genehmigungen erforderlich.

    Drogendelikte werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Das südkoreanische Recht unterscheidet nicht zwischen „harten“ und „weichen“ Drogen. Auch der Besitz geringer Mengen illegaler Drogen wird strafrechtlich geahndet.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Won (KRW). Geldwechsel ist am Flughafen, bei allen Banken und größeren Hotels sowie Wechselstuben möglich. Barabhebungen mit gängigen internationalen Kreditkarten sind an gekennzeichneten Geldautomaten („Global ATM“) möglich, soweit dies nicht durch individuelle Beschränkungen der deutschen Kreditinstitute ausgeschlossen ist. Auch in vielen Hotels, Restaurants und Geschäften kann mit Kreditkarte bezahlt werden. Das Abheben von Bargeld mit deutschen Debitkarten (Girocard) ist kaum möglich.

    • Erkundigen Sie sich vor der Reise beim deutschen Geldinstitut über die Bedingungen zur Bargeldabhebung im außereuropäischen Ausland.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Südkoreas sowie der südkoreanischen Botschaft. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

    Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise gültig sein. Eine Mindestrestgültigkeit besteht nicht.
    Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

    Visum

    Visumfreie Einreise
    Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage- und keine Erwerbstätigkeit) visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen.

    K-ETA (Korea Electronic Travel Authorization)
    Bis zum 31. Dezember 2024 benötigen deutsche Staatsangehörige keine K-ETA mehr, um visumfrei nach Südkorea einzureisen. Weitere Informationen können auf der K-ETA Webseite eingesehen werden.

    Wiedereinreiseerlaubnis
    Single-Entry-Visum-Inhaber (Aufenthaltsdauer über 90 Tage), die während der genehmigten Aufenthaltsdauer die Republik Korea verlassen und wieder einreisen möchten, müssen bei der zuständigen regionalen Ausländerbehörde (Immigration Office) eine Genehmigung zur Wiedereinreise ('Reentry Permit') beantragen. Detaillierte Auskünfte können bei der zuständigen regionalen Ausländerbehörde erfragt werden.

    Arbeitsaufnahme/Studium

    Zur Arbeitsaufnahme oder zum Studium ist ein Visum erforderlich, das vor Reiseantritt oder auch innerhalb von 90 Tagen nach Einreise bei der südkoreanischen Ausländerbehörde (Immigration Office) beantragt werden kann.

    Bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten sind Beiträge an den National Health Insurance Service zu entrichten.

    Working Holiday-Visum

    Für Deutsche im Alter zwischen 18 und 30 Jahren gibt es die Möglichkeit, bis zu einem Jahr durch die Republik Korea zu reisen und dort Gelegenheitsjobs anzunehmen, um die Reise zu finanzieren. Für einen solchen Ferienarbeitsaufenthalt wird ein sogenanntes Working-Holiday-Visum benötigt, das vorab bei der zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden muss.

    Erfassung biometrischer Daten

    Bei der Einreise werden von Ausländern ab 17 Jahren biometrische Daten und Fingerabdrücke erfasst.

    Ein- und Ausreisekontrolle

    Bei der grenzpolizeilichen Abfertigung zur Ausreise aus der Republik Korea muss der Pass vorgelegt werden, der auch zur Einreise genutzt wurde. Hierauf müssen insbesondere diejenigen achten, die mehr als einen Reisepass besitzen. Wird der zur Einreise benutzte Pass nicht vorgelegt, kann die Ausreise verweigert werden.
    Wird nach der Einreise ein neuer Reisepass ausgestellt, muss dieser bei der Ausländerbehörde (Immigration Office) registriert werden, bevor eine Ausreise mit diesem erfolgt. Nähere Informationen bietet HiKorea.

    Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein.

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einem Gegenwert von 10.000 USD aber deklarationspflichtig.

    Die Einfuhr von Waffen ist untersagt.

    Zum Schutz vor Tierseuchen in Europa (z. B. BSE, Maul- und Klauenseuche, Vogelgrippe) ist die Einfuhr von Fleisch- und Wurstwaren sowie Milchprodukten streng verboten. Untersagt ist ebenso die Einfuhr von Obst und Gemüse sowie von Nüssen und Reis.

    Die Zollkontrollen bei der Einreise wurden deutlich verschärft. Bei Einfuhr von tierischen Erzeugnissen wie Fleisch und Wurstwaren, Käse u. Ä. drohen hohe Geldstrafen, insbesondere wenn es sich um Waren aus Ländern handelt, in denen die Asiatische Schweinepest ausgebrochen ist.

    Bezüglich der Einfuhr von Medikamenten empfiehlt es sich grundsätzlich und vor allem bei verschreibungspflichtigen Medikamenten oder größeren Mengen ein englischsprachiges Schreiben des Arztes mitzuführen. Betäubungsmittel und Psychoaktive Substanzen müssen vor der Reise beim Ministry for Food and Drug Safety (Mfds) angemeldet werden. Das Mfds kann unter dieser E-Mailadresse kontaktiert werden: narcotics@korea.kr.

    Heimtiere

    Haustiere (Hunde und Katzen), die aus Deutschland eingeführt werden, benötigen einen Mikrochip, ein Tiergesundheitszeugnis, in dem die Identifikationsnummer des Chips angegeben ist, und für Tiere, die älter als 90 Tage sind, einen Nachweis, dass sie mindestens drei Monate und höchstens 24 Monate vor Einreise einem Test auf Antikörper gegen Tollwut unterzogen wurden. Der Antikörpertest muss in einem international anerkannten Labor durchgeführt worden sein und einen Wert von mindestens 0,5 IU/ml ergeben haben. Das Testergebnis muss im Tiergesundheitszeugnis festgehalten sein. Werden diese Nachweise nicht erbracht, werden die Haustiere in Quarantäne genommen.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die Einreise nach Südkorea sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    Malaria

    Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.

    • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

    Im Norden entlang der Grenze zu Nordkorea besteht ein saisonal mittleres Risiko zwischen März und Dezember. Im Norden in ländlichen Regionen der Provinzen Incheon, Gangwon-Do, Gyeonggi-Do inklusive der demilitarisierten Zone liegt ein saisonal geringes Risiko zwischen März und Dezember vor. Der Anteil Malaria tertiana (P. vivax) beträgt 100%, siehe DTG.  

    Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

    • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
    • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, falls zutreffend tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
    • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

    Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen.

    • Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

    Tsutsugamushi-Fieber (Scrub Typhus)

    Diese durch Milben übertragene Infektionserkrankung stellt nur bei Wanderungen auf dem Land (Scrub) in der wärmeren Jahreszeit ein potentielles Infektionsrisiko dar.

    Japanische Enzephalitis

    Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren, siehe auch Japanische Enzephalitis.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.

    Aviäre Influenza (Vogelgrippe)

    Immer wieder kommt es zu Fällen der klassischen Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, „Vogelgrippe“) in Südkorea. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten, siehe Aviäre Influenza.

    • Vermeiden Sie den Besuch von Geflügelmärkten, den Kontakt zu lebendem Geflügel und deren Ausscheidungen und die eigene Zubereitung von frischen Geflügelprodukten. Entsprechende Produkte sollten nur gut durchgegart gegessen werden.
    • Suchen Sie einen Arzt/eine Ärztin auf und weisen Sie auf den Aufenthalt in Südkorea hin, falls Sie bei Reisen aus betroffenen Gebieten innerhalb von 10 Tagen nach Rückkehr Atemwegsbeschwerden und Fieber entwickeln.
    • Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.

    HIV/AIDS

    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Luftverschmutzung

    Insbesondere in den Ballungsräumen kann es zu erhöhter Luftverschmutzung kommen.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung in Südkorea entspricht europäischem Niveau und ist in der Hauptstadt ausgezeichnet. Wenn man nicht eine der internationalen Abteilungen großer Krankenhäuser aufsucht, kann die Verständigung problematisch sein, da Englisch sprechende Ärzte häufig fehlen. Seoul ist (wegen moderner Therapieformen zu einem günstigen Preis) das Ziel vieler sogenannter Medizintouristen.

    Aufgrund von politischen Auseinandersetzungen im Gesundheitswesen kann es zu Einschränkungen bei der Notfallversorgung, insbesondere an wichtigen Feiertagen, kommen.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

     

  2. Letzte Änderungen:

    Aktuelles –Demonstrationen, Proteste und Streiks

    Redaktionelle Änderungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Vor Reisen in die Provinz Cabo Delgado, in alle Distrikte außer Pemba, wird gewarnt. In der Provinz Nampula wird vor Reisen in die Distrikte Memba und Erati gewarnt.

    Von nicht erforderlichen Reisen in den Distrikt Pemba in der Provinz Cabo Delgado wird abgeraten.

    Demonstrationen, Proteste und Streiks

    Die Lage in Mosambik ist weiterhin angespannt und es kann – vor allem in den kommenden Wochen – immer wieder zu (auch unangekündigten) Demonstrationen, Vandalismus und gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften kommen. 

    Durch anhaltende Streiks kann es zu Versorgungsengpässen kommen. Auch Tankstellen können betroffen sein. Es wird daher geraten, Vorräte aufzustocken und stets mit vollem Tank zu fahren.

    Von nicht notwendigen Überlandfahrten wird derzeit abgeraten, da es zu Behinderungen durch Straßensperren und Protestmärsche kommen kann. In den urbanen Zentren (Maputo/Matola, voraussichtlich auch Nampula, Beira) soll vom 4. bis einschließlich 11. Dezember 2024 zwischen 8 und 16 Uhr der Straßenverkehr zum Erliegen kommen; dies gilt auch für Zu-/Abfahrt vom und zum Flughafen, die voraussichtlich nur außerhalb dieser Zeiten möglich sein wird. 

    Mehrfach wurde als Folge von Protestaktionen bereits der Grenzübergang Ressano Garcia/Lebombo zwischen Mosambik und Südafrika geschlossen. In der kommenden Zeit ist mit weiteren Aktionen und ggfs. damit verbundenen Grenzschließungen zu rechnen. Größere Proteste werden meist vorher bekannt.

    • Meiden Sie Demonstrationen, größere Menschenansammlungen und Protestmärsche weiträumig.
    • Informieren Sie sich regelmäßig und in kurzen Abständen über die lokalen Medien.
    • Informieren Sie sich regelmäßig über die Situation am und um den Flughafen. Planen Sie ausreichende Anreisezeiten ein und prüfen Sie vor Abfahrt zum Flughafen, ob Ihr Flug stattfindet.
    • Vermeiden Sie nicht notwendige Überlandfahrten und Fahrten innerhalb von Städten (zum Beispiel in Maputo).
    • Überprüfen Sie, sofern möglich, die Verlässlichkeit und die Quelle Ihrer Informationen, da aktuell viel Desinformation im Umlauf ist.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.  

    Terroristische Angriffe

    In der Provinz Cabo Delgado, sowie im äußersten Norden der Provinz Nampula, kommt es immer wieder zu islamistisch-extremistisch motivierten Angriffen, auf Sicherheitskräfte, Zivilbevölkerung, Dörfer und Verbindungsstraßen. Seit Jahresbeginn mehren sich Berichte über Angriffe, tausende Menschen sind auf der Flucht.

    • Beachten Sie die Reisewarnung für die Provinz Cabo Delgado und die Distrikte Memba und Erati der Provinz Nampula.
    • Verfolgen Sie die lokalen Medien und die Lage in der Region sehr aufmerksam.
    • Seien Sie besonders vorsichtig.
    • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen von Sicherheitskräften.

    Sicherheit - Teilreisewarnung

    Vor Reisen in die Provinz Cabo Delgado, in alle Distrikte außer Pemba, wird gewarnt. In der Provinz Nampula wird vor Reisen in die Distrikte Memba und Erati gewarnt.

    Von nicht erforderlichen Reisen in den Distrikt Pemba in der Provinz Cabo Delgado wird abgeraten.

    Terrorismus

    In den Provinzen Cabo Delgado und dem Norden der Provinz Nampula werden wiederholt islamistisch-extremistisch motivierte Angriffe auf Sicherheitskräfte, Dörfer, Verbindungsstraßen und die zivile Bevölkerung verübt. Es ist mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen in der Region zu rechnen.

    • Verfolgen Sie die lokalen Medien und die Lage vor Ort sehr aufmerksam.
    • Seien Sie besonders vorsichtig.
    • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen von Sicherheitskräften.
    • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    Siehe Aktuelles

    Kriminalität

    Die Kriminalitätsrate ist erhöht, vor allem innerhalb der Städte. Der Anteil der Gewaltkriminalität ist in den letzten Jahren gestiegen.
    Insbesondere in Maputo und Beira kann es zu Entführungen kommen, die auch Ausländer betreffen.
    Es kommt immer wieder vor, dass mosambikanische Polizisten Touristen wegen angeblicher Verkehrsdelikte festhalten und zur Zahlung von „Bußgeldern“ auffordern. Grundsätzlich ist nur die Verkehrspolizei (dunkelblaue Hose, weißes Hemd, blaue oder weiße Kappe) zur Verhängung von Bußgeldern wegen Verkehrsdelikten berechtigt, die Schutzpolizei (graue Uniformen) darf Verkehrsteilnehmer für allgemeine Identitätskontrollen anhalten.
    Es sind auch Fälle bekannt, in denen ausländische Staatsangehörige bei Identitätskontrollen von der Schutzpolizei bedroht und zur Zahlung von Bestechungsgeldern gedrängt wurden.

    • Machen Sie sich vor Ihrer Reise mit den mosambikanischen Verkehrsvorschriften vertraut. Hinweise hierzu geben u.a. Mietwagenfirmen.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und führen Sie Kopien von Pass und Visum an anderer Stelle Ihres Gepäcks mit sich, speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Führen Sie Ausweisdokument und Aufenthaltsgenehmigung stets im Original mit sich.
    • Seien Sie generell wachsam und verhalten Sie sich umsichtig.
    • Halten Sie im Auto die Fenster immer geschlossen und verriegeln Sie die Türen von innen.
    • Lassen Sie keine Handtaschen, Mobiltelefone und andere Wertsachen sichtbar im Auto liegen.
    • Geben Sie bei einem eventuellen Überfall Wertgegenstände ohne Gegenwehr heraus.
    • Bei Gesprächen mit der Polizei bewahren Sie stets Ruhe, zeigen Sie Ihre Ausweispapiere im Original ohne Diskussion vor und bestehen Sie auf Aufnahme eines ordentlichen Protokolls.
    • Bezahlen Sie Bußgelder nur im Polizeirevier gegen offizielle Quittung („recibo“).
    • Bei offensichtlichem Fehlverhalten der Polizei notieren Sie sich den Namen des Polizisten und melden den Vorfall im Anschluss direkt bei der nächstgelegenen Polizeistation und der deutschen Botschaft in Maputo.
    • Offensichtliche Korruptionsfälle durch die Polizei können Sie entweder beim Zentralbüro zur Korruptionsbekämpfung („Gabinete Central de Combate á Corrupção“) unter den Telefonnummern 823404, 843404 oder 863404000, oder dem Büro der staatlichen Ombudsperson („Provedor da Justiça“) unter 863065739, 821200077 oder per E-Mail unter gpj@provedor-justica.org.mz melden.

    Natur und Klima

    Mosambik liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann.

    Das Klima ist subtropisch bis tropisch. In der Regenzeit, insbesondere von Januar bis April, kann es zu starken Regenfällen mit Überschwemmungen und in der Küstenregion zu verheerenden tropischen Zyklonen kommen.
    Starke Regenfälle in den Nachbarländern verursachen saisonal hohe Flusspegelstände und Überschwemmungen in Mosambik. Hierdurch können Personen- und Sachschäden entstehen sowie Verkehrsverbindungen unterbrochen werden.

    Die Zyklone Idai und Kenneth haben 2019 in den Provinzen Sofala, Manica und Tete bzw. in der Provinz Cabo Delgado im Norden schwere Schäden verursacht. Die Wiederherstellung der Infrastruktur dauert an. Auch 2021 und 2022 kam es zu größeren Tropenstürmen vor allem im Zentrum und Norden des Landes.

    • Informieren Sie sich regelmäßig über Wetter- und Straßenlage, insbesondere, wenn Reisen über Land anstehen.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
    • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    In Mosambik gilt Linksverkehr. In großen Städten gibt es Taxis, ansonsten ist ein Mietwagen zu empfehlen. Nur sehr wenige Überlandstraßen sind in gutem Zustand. Fahrten über Land bergen aufgrund des teilweise extrem schlechten Straßenzustands und des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer ein sehr hohes Unfallrisiko.
    In der Regenzeit können Straßen aufgrund von Überschwemmungen unpassierbar sein, dies betrifft auch innerstädtische Gebiete.

    • Fahren Sie bei Fahrten über Land besonders aufmerksam.
    • Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
    • Nutzen Sie auf kleineren Verbindungs- und Nebenstrecken Allradfahrzeuge. 

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen sind nicht strafbar. Die relativ liberale Gesetzgebung ist allerdings nicht gesellschaftlich verankert.

    Rechtliche Besonderheiten

    Neben Ein- und Ausfuhr sind auch Besitz, Konsum und Handel mit Drogen aller Art strikt verboten. 

    Öffentliche Gebäude und Anlagen (z.B. das „Mural“ an der Praça dos Heróis in Maputo oder der Präsidentenpalast an der Avenida Julius Nyerere, Ministerien), uniformierte Personen, Militäranlagen und -fahrzeuge sowie einzelne Botschaften sollten nicht ohne Erlaubnis fotografiert werden. Nicht immer sind Gebäude entsprechend gekennzeichnet.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Neue Metical (MZN). An Geldautomaten kann üblicherweise in allen größeren Städten Bargeld mit Bank- oder Kreditkarten abgehoben werden und mit Kreditkarten auch in Hotels, Restaurants und Supermärkten in Maputo, anderen größeren Städten und touristisch geprägten Orten bezahlt werden. In Mosambik werden zum Teil auch USD und insbesondere im südlichen Mosambik südafrikanische Rand (ZAR) akzeptiert. EUR werden außerhalb Maputos nur selten akzeptiert.

    Darüber hinaus sind telegrafische Bargeldüberweisungen nach Mosambik möglich. Für Reisen ins Landesinnere sollte Bargeld mitgeführt werden.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: 
    Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    In Mosambik besteht Ausweispflicht. Die mosambikanische Polizei ist berechtigt, Ausweiskontrollen durchzuführen.

    • Führen Sie stets Ihren Pass mit gültigem Visum/Aufenthaltserlaubnis (DIRE) im Original mit sich und bewahren Sie beglaubigte Kopien der Dokumente separat sicher auf.

    Visum

    Visa on arrival

    Für die Einreise nach Mosambik zu Besuchs,- Tourismus- und Geschäftszwecken mit einer Dauer von bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige ein Visum erforderlich, das bei der Einreise beantragt werden kann (sog. „visa on arrival“) . Reisende müssen bei der Einreise auf Nachfrage der Grenzbeamten ein Rückflugticket, sowie eine Unterkunft nachweisen können. Zusätzlich wird eine Gebühr von 650 MZN (ca. 10 USD) erhoben. Eine Verlängerung um weitere 30 Tage ist z.B. bei der zuständigen Migrationsbehörde auf Antrag möglich.

    • Informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Mosambiks.

    E-Visa

    Das bisherige Verfahren über eine elektronische Plattform (in englischer Sprache) ist derzeit ausgesetzt.

    Visumsbeantragung bei den mosambikanischen Auslandsvertretungen  

    Studenten- und Transitvisa und solche zur Begründung eines längeren Aufenthalts müssen weiterhin über die mosambikanischen Auslandsvertretungen beantragt werden; entsprechende Informationen erteilt die Botschaft von Mosambik in Berlin.

    Bei den Ein- und Ausreiseformalitäten muss der Pass persönlich vorgelegt werden. Die Beauftragung von Dritten, sogenannten „Runners“, für die Abwicklung der Ein- und Ausreise ist verboten.
    Bei Überschreitung der im Visum gestatteten Aufenthaltsdauer (Overstay) drohen hohe Geldstrafen.

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

    • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
    • Achten Sie darauf, dass mitreisende Kinder mit einem Ausweisdokument mit aktuellem Passbild reisen, da es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten mit den Einwanderungsbehörden gekommen ist.
    • Führen Sie eine internationale Geburtsurkunde des Kindes mit, da es in Einzelfällen zu Kontrollen der Einwanderungsbehörden gekommen ist.

    Einfuhrbestimmungen

    Fremdwährung darf nur bis zu einem Wert von 10.000 USD ein- und ausgeführt werden.
    Aufgrund einer Exportbeschränkung ist die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung auf Beträge von maximal 10.000 MZN beschränkt.

    Die Ein- und Ausfuhr von Diamanten, Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einfuhr deklariert werden. Die Ausfuhr von antiken Geldmünzen ist untersagt.

    Die Ausfuhr von Tieren und Pflanzen, die durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind, ist nur unter Vorlage der entsprechenden Aus- und Einfuhrdokumente gestattet, ggf. nach Landesrecht sogar verboten (z. B. Langustinen, Muscheln). Die ungenehmigte Ausfuhr aus Mosambik und Einfuhr nach Deutschland kann eine Straftat darstellen, die mit hohen Geld- und ggf. Haftstrafen geahndet wird. Beim Bundesamt für Naturschutz sind unter dem Stichwort WA-Vollzug/CITES ausführliche Informationen zu artenschutzrechtlichen Erfordernissen erhältlich.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Transitreisen über Addis Abeba und Nairobi können unabhängig von der Dauer des dortigen Aufenthalts bei der Einreise nach Impfzertifikat gefragt werden. Mosambik selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, Polio und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reiseimpfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise für Fachkreise bietet die DTG.

    Dengue-Fieber und Chikungunya-Fieber

    Beide fieberhafte Infektionen treten bisher vereinzelt hauptsächlich im Küstenbereich von Mosambik auf und werden durch tagaktive Mücken übertragen. In der Regel stehen Symptome wie Kopf- und Gliederschmerzen im Vordergrund. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten.

    ·        Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen..

    Malaria

    Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Es besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum, beträgt über 99%. Eine Karte der Malariarisikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

    • Schützen Sie sich in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen Sie entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
    • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme (Chemoprophylaxe) sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
       

    HIV/AIDS

    HIV/AIDS stellt in Mosambik ein relevantes Problem dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Durchfallerkrankungen

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Cholera

    Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Und kann daher gut durch entsprechende lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Insbesondere während der Regenzeit kommt es immer wieder zu vermehrten Cholerafällen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

    Poliomyelitis (Kinderlähmung)

    Mosambik gehört zu den Ländern, die als vulnerabel für Poliomyelitis-Ausbrüche gelten. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel.

    Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Es wird eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.

    Schistosomiasis (Bilharziose)

    Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen von Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis.

    • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach personelles, technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Englischsprachiges medizinisches Personal ist außerhalb der Hauptstadt Maputo nur selten anzutreffen.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

     

  3. Letzte Änderungen: 

    Natur und Klima

    Reiseinfos - Grenzkontrollen

    Redaktionelle Änderungen
     

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
     

    Sicherheit

    Terrorismus

    Terroristische Anschläge können auch in Österreich nicht ausgeschlossen werden. Anfang Oktober 2023 wurde für Österreich eine erhöhte Terrorwarnstufe ausgerufen. In der Wiener Innenstadt wurde im November 2020 ein terroristischer Angriff verübt.

    Kriminalität

    Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Handtaschenraub kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen stark frequentierten Orten vor. Gewaltkriminalität ist selten.

    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Wenn Sie eine Reise mit dem Kfz durch Slowenien planen, informieren Sie sich bitte vor Reiseantritt im Reise- und Sicherheitshinweis Slowenien.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Es herrscht gemäßigtes Alpin-Klima mit zunehmend kontinentalem Einfluss nach Osten.

    Im Winter kommt es in den Bergen immer wieder zu Lawinenabgängen und auch Sperrungen von Gebieten wie insbesondere von Tälern.

    Schnee- und Gletscherschmelze können auch im Frühjahr Lawinen und Erdrutsche verursachen. Ganzjährig kann es zu Berg- und Felsstürzen sowie Gerölllawinen kommen.

    • Informieren Sie sich vor Aktivitäten in den Bergen über die örtlichen Gegebenheiten, um das Risiko eines Wetterumschwungs einschätzen zu können, die eigenen Kräfte nicht zu überschätzen und mit adäquater Kleidung und Ausrüstung aufzubrechen. Informationen über die aktuelle Witterung, insbesondere über die Schnee- und Lawinensituation, bietet die österreichische Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik.
    • Bleiben Sie stets auf ausgewiesene Pisten und Loipen.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen der österreichischen Behörden.
    • Beachten Sie die regionalen Wetter- und Verkehrshinweise und verhalten Sie sich adäquat. Aktuelle Informationen über Fahrpläne und Streckenunterbrechungen sind über SCOTTY der österreichischen Bahn abrufbar.

    Reiseinfos

    Grenzkontrollen

    Derzeit werden an der deutsch-österreichischen Grenze Binnengrenzkontrollen durchgeführt. 

    Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen.

    Grenzübertritt nach Österreich

    Österreich ist Teil des sog. Schengenraums; gleichwohl muss mit Grenzkontrollen an allen Landesgrenzen gerechnet werden. Das gilt sowohl für den Auto,- Bus,- und Zugverkehr als auch für Flughäfen. Österreich führt derzeit regelmäßige Grenzkontrollen an den Außengrenzen zu Slowenien, Ungarn, zur Slowakischen und zur Tschechischen Republik durch. Dies kann zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr bei der Einreise nach Österreich führen.

    Infrastruktur/Verkehr

    Es gibt es sehr gut ausgebautes und dichtes Eisenbahn- und Busverkehrsnetz.

    Auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen gilt eine Vignettenpflicht für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile.
    Für einzelne besondere Streckenabschnitte wie insbesondere Alpenüberquerungen werden zusätzliche Mautgebühren verlangt. Dort entfällt dann die Vignettenpflicht.
    Ortsdurchfahrten können für Transitreisende gesperrt sein.

    Die Vignette kann neben der bisherigen Form als Klebevignette auch als digitale Vignette im ASFiNAG-Webshop oder über die ASFiNAG-App zum identischen Preis erworben werden. Die digitale Vignette gilt erst ab dem 18. Tag nach dem Kaufdatum und wird mit dem Kennzeichen im System erfasst.

    Klebevignetten dürfen nur auf die Windschutzscheibe, z. B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, mit direktem Kontakt geklebt werden, bei Motorrädern sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades. Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig.
    Der untere Vignettenabschnitt muss aufbewahrt werden, die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis.

    Kontrollen werden durch Polizei, Zollwache und Mautaufsichtsorgane meist automatisiert durchgeführt, wobei Kfz aus Deutschland durch eine Abfrage beim Kraftfahrzeugregister Flensburg identifiziert werden. Bei fehlender, nicht ordnungsgemäß angebrachter oder manipulierter Vignette werden hohe Strafen erhoben. Fehlerhaft angebrachte Vignetten werden bei den automatischen Kontrollen nicht erfasst.

    Vom 1. November bis 15. April müssen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein.

    Die Promillegrenze beträgt 0,5. Für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,1 Promille.

    Für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge gilt eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten. Verstöße sind bußgeldbewehrt.

    Bei Überschreiten des Tempolimits drohen empfindliche Geldbußen.

    • Vermeiden Sie Einfahrten auf und das (kurze) Halten vor Privatgrundstücken. Anwohner, Besitzer (auch Mieter) und Eigentümer können eine Besitzstörungsklage einreichen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von mehreren Hundert Euro.  

    Führerschein

    Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

    LGBTIQ

    Rechtliche Besonderheiten

    Es ist an allen öffentlichen Orten nicht mehr erlaubt, das Gesicht durch Kleidung oder andere Gegenstände zu verhüllen bzw. zu verbergen (Ausnahmen: COVID-19-Maskenpflicht oder Kälte). Ein Verstoß zieht eine Strafe von 150 EUR nach sich, die in bar oder mit Kreditkarte beglichen werden kann. Weitere Auskünfte erteilt das österreichische Bundesministerium für Inneres.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich. Nicht alle Dienstleistungen sind bargeldlos möglich; insbesondere in der Gastronomie wird häufig nur Barzahlung akzeptiert.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Österreichs sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass:Ja
    • Vorläufiger Reisepass:Ja
    • Personalausweis:Ja
    • Vorläufiger Personalausweis:Ja, muss gültig sein
    • Kinderreisepass:Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: 
    Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

    Heimtiere

    Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
    Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bieten das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die Einreise nach Österreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • In Österreich ist der Impfschutz gegen FSME öffentlich empfohlen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    West-Nil-Fieber

    Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Österreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

    Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

    In großen Teilen des Landeskommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.

    • Nehmen Sie rechtzeitig vor Einreise mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt auf.
    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von mücken- und zeckengebundenen Risiko bei exponierten Reisen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mücken- und Zeckenstichen.

    Medizinische Versorgung

    Das Versorgungsniveau in Österreich ist gut.
    Es besteht in Österreich für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

     

  4. Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
     

    Sicherheit - Teilreisewarnung

    Vor Reisen in die Region Karabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien (im Süden beginnend mit dem Fluss Araz/Dreiländereck Aserbaidschan/Iran/Armenien bis hin zum Dreiländereck Aserbaidschan/Georgien/Armenien im Norden) wird gewarnt.

    Terrorismus

    Innenpolitische Lage

    Region Karabach und Grenzgebiet zu Armenien

    Der bewaffnete Konflikt um das Gebiet Bergkarabach sowie die im Südwesten und Westen Aserbaidschans gelegenen, bis 2020 von armenischen Streitkräften besetzten Bezirke ist inzwischen beendet. Gleichwohl bleibt der Zugang zur Region sehr stark reglementiert und aufgrund von Verminung großer Gebiete stark eingeschränkt. Es besteht Minen- und Sprengfallengefahr und teilweise auch Gefahr durch Blindgänger. Das Befahren und Betreten dieser Bezirke ohne Genehmigung der aserbaidschanischen Behörden ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Minen- und Sprengstoffgefahr gelten in gleichem Maße für die aserbaidschanisch-armenische Landesgrenze, einschließlich der Grenze zwischen der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan und Armenien. Es wird dringend empfohlen, vor der Einreise in dieses Gebiet tagesaktuelle Informationen bei der Botschaft der Republik Aserbaidschan oder den zuständigen Behörden in Aserbaidschan einzuholen.

    Übrige Landesteile

    Demonstrationen und Proteste der Opposition finden gelegentlich statt und haben meist ein starkes Aufgebot von Sicherheitskräften zur Folge. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen können insbesondere bei nicht genehmigten Protestaktionen nicht ausgeschlossen werden.

    • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Vereinzelte Überfälle erfolgen nach Einbruch der Dunkelheit in Stadtzentren nahe Bars und Clubs sowie an Eingängen privater Wohnanlagen.

    • Lassen Sie insbesondere in der Dunkelheit Vorsicht walten und unternehmen Sie nachts keine Spaziergänge alleine.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und zeigen Sie in der Öffentlichkeit keine Wertsachen. Speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Lassen Sie Speisen und Getränke nie unbeaufsichtigt und nehmen Sie diese nicht von Fremden an.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Aserbaidschan liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann.

    Das Klima ist sehr vielfältig und reicht vom ewigen Eis im Hochgebirge über gemäßigt bis subtropisch.

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Im Inlandsflugverkehr wie auch im Zug- und Busverkehr gibt es regelmäßig Verspätungen. Fährverbindungen nach Iran, Kasachstan, Turkmenistan und in die Russische Föderation gibt es nur unregelmäßig. Empfehlenswert sind stets internationale Direktflüge.

    Außerhalb der Hauptstadt Baku sind Straßen häufig in schlechtem Zustand. In weiter abgelegenen Gebieten ist die Treibstoffversorgung nicht immer gewährleistet. Wetterbedingt kann es insbesondere in bergigen Regionen zu Straßensperrungen kommen (Erdrutsche, Überschwemmungen, Schnee und Eis). Unvorhersehbares und waghalsiges Verhalten einiger Verkehrsteilnehmer stellt ein erhöhtes Unfallrisiko dar. Nach Einbruch der Dunkelheit ist besondere Vorsicht geboten.

    Im ganzen Land gibt es Polizei- und Armeekontrollen, weshalb stets der Reisepass und das Visum bzw. der Aufenthaltstitel mindestens in Kopie mitgeführt werden sollte. Im Straßenverkehr gilt absolutes Alkoholverbot.

    • Führen Sie stets zumindest eine Fotokopie des Reisepasses mit sich, da die aserbaidschanische Polizei gelegentlich Ausweiskontrollen durchführt.
    • Vermeiden Sie Autofahrten bei Dunkelheit abseits der Hauptstraßen.
    • Fahren Sie äußerst vorsichtig und defensiv.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Bei einem längeren Aufenthalt und beim Kauf eines Kfz ist ein aserbaidschanischer Führerschein erforderlich.

    LGBTIQ

    Nach aserbaidschanischem Recht sind sexuelle Handlungen zwischen Personen gleichen Geschlechts nicht verboten und nicht strafbar. Homosexualität wird gesellschaftlich jedoch kaum akzeptiert und ist mit Tabus belegt. Intime Handlungen, sowohl homo- wie auch heterosexueller Art in der Öffentlichkeit treffen kaum auf Toleranz und können leicht negative Reaktionen hervorrufen.

    Rechtliche Besonderheiten

    Militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden.

    Die Inanspruchnahme von Prostitutionsdienstleistungen gilt in Aserbaidschan als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Ermahnung bzw. Bußgeld geahndet werden.

    Wehrpflicht

    Jeder aserbaidschanische Mann ist gesetzlich zur Ableistung des aserbaidschanischen Wehrdienstes verpflichtet. Dies gilt auch für deutsch-aserbaidschanische Doppelstaater; sie gelten in Aserbaidschan ausschließlich als Aserbaidschaner. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Doppelstaater sich jemals zuvor in Aserbaidschan aufgehalten hat oder ausschließlich in Deutschland aufgewachsen ist und vor seiner Besuchsreise wenig Bezug zu Aserbaidschan hatte. Doppelstaater sollten vor Einreise nach Aserbaidschan ihre Wehrdienstangelegenheiten geklärt haben, da es sonst möglicherweise bei der Ausreise aus Aserbaidschan zu Problemen kommen kann. Die Klärung von Wehrdienstangelegenheiten kann mehrere Tage bis Wochen in Anspruch nehmen. Eine Hilfestellung durch die Deutsche Botschaft Baku ist nur sehr begrenzt möglich. Auch deutsche Männer aserbaidschanischer Herkunft, die ein Einbürgerungsverfahren in Deutschland durchgeführt haben und über eine Bescheinigung der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bezüglich Entlassung aus der aserbaidschanischen Staatsbürgerschaft verfügen, sollten diese Bescheinigung als Nachweis bei einer Reise nach Aserbaidschan mit sich führen. In solchen Fällen kann es gelegentlich aufgrund noch nicht erfolgter aserbaidschanischer Registerberichtigungen zu Ausreiseproblemen kommen, bis die Wehrdienstfragen geklärt sind. Betroffene müssen sich an die Konsularabteilung des aserbaidschanischen Außenministeriums wenden. Die Deutsche Botschaft Baku hat auf die Bearbeitungsdauer der aserbaidschanischen Behörden keinen Einfluss.

    Möglicher Verlust der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit bei laufendem Einbürgerungsantrag in Deutschland

    Aserbaidschanischen Staatsangehörigen kann bei Einreise nach Aserbaidschan Staatenlosigkeit drohen, wenn sie zuvor einen Einbürgerungsantrag in Deutschland und einen Antrag auf Entlassung aus der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit gestellt haben. In der Vergangenheit hatten aserbaidschanische Staatsangehörige wiederholt Ausreiseprobleme, aufgrund von Passungültigkeit der aserbaidschanischen Reisepässe, obwohl das Einbürgerungsverfahren in Deutschland noch nicht abgeschlossen war. Eine Einbürgerung kann jedoch erst nach erfolgter Wiedereinreise nach Deutschland stattfinden, die in diesem Fall nur mit einem Visumsantrag und einem Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer möglich ist. Die Bearbeitungszeit beträgt dabei mehrere Wochen. Alternativ kann bei den zuständigen aserbaidschanischen Behörden eine kurzzeitige Aktivierung der Reisepässe erwirkt werden. Betroffene wenden sich dazu an die aserbaidschanischen Staatsangehörigkeitsbehörden bei den ASAN-Service-Centern oder an die Konsularabteilung des aserbaidschanischen Außenministeriums.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der neue aserbaidschanische Manat (AZN). Die Geldversorgung ist sowohl in Baku als auch in kleineren Städten am Geldautomaten mit Kredit- bzw. Debitkarte (Girocard) möglich. Zu beachten ist, dass manche Geldautomaten nicht alle Kredit-/Debitkarten akzeptieren und die Abhebesumme auf geringe Beträge beschränkt sein kann. Außerhalb von Städten ist die Bargeldversorgung über Geldautomaten nicht flächendeckend möglich.

    • Treten Sie Reisen außerhalb von Städten nur mit ausreichend Bargeldreserven an.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Aserbaidschans, dem aserbaidschanischen Migrationsdienst sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Einreise

    Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich, da alle Landgrenzen im Rahmen des offiziell weiterhin gültigen speziellen Quarantäne-Regimes momentan für den regulären Personenverkehr geschlossen sind. Ebenso sind der internationale Zug-, Bus- und Fährverkehr weiterhin großteils ausgesetzt.

    Ausreise und Transit

    Die Ausreise auf dem Landweg ist für nicht-aserbaidschanische Staatsangehörige ohne Genehmigung möglich.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: 
    Siehe Aktuelles
     

    Reisedokumente müssen drei Monate über die geplante Ausreise bzw. die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein und sollten unbeschädigt sein. Fehlende oder zerrissene Seiten im Pass führen zur Einreiseverweigerung.

    Visum

    Siehe Aktuelles

    Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum, das vor Antritt der Reise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bzw. einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

    Außerdem können Visa für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen über das aserbaidschanische Visa Portal online beantragt werden. Die Anträge werden in der Regel innerhalb weniger Tage entschieden. Insbesondere vor aserbaidschanischen Feiertagen kann es jedoch zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. 

    Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.

    Für Großveranstaltungen (z. Bsp. Formel 1, COP 29) können Sonderbestimmungen mit Erleichterungen zur Visumspflicht zur Anwendung kommen. Nähere Informationen dazu werden von den Veranstaltern bzw. von den Auslandsvertretungen der Republik Aserbaidschan auf deren Webseiten veröffentlicht.

    Voraufenthalte in Armenien

    Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten und Befragungen rechnen. Es kann auch zu Einreiseverweigerungen kommen.

    Voraufenthalte in der sogenannten „Republik Arzakh“ (bis 2017 „Republik Bergkarabach“)

    Sofern Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Arzakh” (früher „Republik Bergkarabach“) enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen in die sogenannte „Republik Arzakh“ sowie in und durch die umliegenden vormals besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.

    Registrierung

    Deutsche und andere ausländische Staatsangehörige müssen sich bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von mehr als 15 Tagen direkt nach Ankunft beim staatlichen Migrationsservice registrieren. Im Falle einer Hotelunterkunft wird diese Verpflichtung vom Hotel erfüllt. Weitere Informationen unde Hinweise zur Registrierung sind beim Staatlichen Migrationsdienstes zu finden. Auskünfte dazu erteilen auch die örtlichen ASAN-Service-Center.

    Längerfristiger Aufenthalt

    Für längere Aufenthalte muss eine Aufenthaltserlaubnis beim aserbaidschanischen Staatlichen Migrationsdienst beantragt werden. Informationen hierzu können der Webseite des aserbaidschanischen Migrationsdienstes entnommen oder bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin erfragt werden.

    Minderjährige

    Es gibt keine besonderen Vorschriften hinsichtlich der Einreise eines allein reisenden Minderjährigen bzw. bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.
     

    Einreise mit eigenem Fahrzeug

    Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich, da alle Landgrenzen im Rahmen des offiziell weiterhin gültigen speziellen Quarantäne-Regimes für den regulären Personenverkehr geschlossen sind.

    Die vorübergehende Einfuhr eines Fahrzeuges (z.B. anlässlich eines touristischen Aufenthalts) führt in der Regel zur Erhebung einer Kaution durch den Zoll. Genauere Informationen hierzu liegen der deutschen Seite nicht vor. Informationen über die entsprechenden Bestimmungen sind vor der Einreise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin einzuholen.

    Einfuhrbestimmungen

    Ausländer können in unbegrenzter Höhe Devisen einführen. Ab einem Betrag von 10.000 USD müssen die Devisen beim Zoll deklariert und ihr Verbleib bei der Ausreise durch schriftliche Anmeldung beim Zoll nachgewiesen werden.        
    Landeswährung kann bis zu einem Betrag von 20.000 AZN zollfrei ein- und ausgeführt werden.

    Mobilgeräte müssen bei Einfuhr beim Zoll angemeldet werden.

    Die Einfuhr und der Betrieb von Drohnen ohne eine vorher einzuholende Genehmigung der aserbaidschanischen Zivilluftfahrtbehörde (CAA) ist untersagt. Bei Einreisekontrollen durch den Zoll werden Drohnen beschlagnahmt.

    • Für Informationen zur Einfuhr und Einholung der erforderlichen Genehmigung wenden Sie sich an die Zivilluftfahrtbehörde.

    Einige Waren können nur in beschränktem Umfang bzw. unter Vorbehalt der Vorlage einer entsprechenden Genehmigung ausgeführt werden. Dazu gehören:

    • Kaviar (höchstens 125 g)
    • Alkoholische Getränke (höchstens 1,5 l)
    • Lebensmittel bis max. 30 kg (davon max. 5 kg Stör)
    • Bargeld (kostenlose Ausfuhr von max. 10.000 USD)
    • Waren/Gegenstände im Wert von max. 800 USD
    • Antiquitäten, Kunstgegenstände u. Ä. nur mit entsprechender Genehmigung des Kulturministeriums
    • Zigaretten (höchstens 200 Stück)

    Gelegentlich werden Waren aus Armenien vom Zoll konfisziert. Aktuelle Informationen über die entsprechenden Bestimmungen können vor der Einreise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin eingeholt werden.

    Heimtiere

    Bei Einfuhr eines Haustiers muss eine veterinärärztliche Bescheinigung des Ausfuhrlandes vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass das Tier unter keinen ansteckenden Krankheiten leidet, vorschriftsmäßig geimpft ist und der Ausfuhrort seuchenfrei ist. Die Bescheinigung sollte nicht älter als 14 Tage und in russischer oder englischer Sprache verfasst sein. Eine Kontaktaufnahme mit der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin wird empfohlen.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und ggf. FSME nur bei Sommeraufenthalten im Kaukasusgebiet empfohlen.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    Malaria

    Aserbaidschan gilt seit 2023 offiziell als malariafrei.

    HIV/AIDS

    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Durchfallerkrankungen

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Tuberkulose

    Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die am häufigsten die Lunge befällt. Die Übertragung erfolgt i.d.R. von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Tuberkuloseerkrankungen sind in Aserbaidschan deutlich mehr verbreitet als in Mitteleuropa.

    • Meiden Sie Kontakt zu an Tuberkulose Erkrankten oder Menschen mit starkem Husten unklarer Ursache.

    Tollwut

    Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In Aserbaidschan treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf, siehe Tollwut.

    • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen. Die Impfserie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
    • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung ist außerhalb der Stadt Baku oft unzureichend. Die rasche und zuverlässige Versorgung von Verletzten oder schwer Erkrankten (Transport, Erste Hilfe) ist nicht immer gewährleistet. Nicht alle Ärzte und nur wenige Krankenschwestern sprechen mitteleuropäische Fremdsprachen.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise