DFS begrüßt Drohnenbeschluß der Bundesregierung
DFS-Chef plädiert für Registrierungspflicht in Deutschland und Europa
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) begrüßt den Beschluss der neuen Verordnung der Bunderegierung zum Betrieb von Drohnen. Sie bietet mehr Rechtssicherheit für die Nutzung unbemannter Fluggeräte und gewährleistet auch mehr Sicherheit im deutschen Luftraum. Die DFS geht davon aus, dass die Anzahl der Drohnen in Deutschland weiter anwachsen wird und bis zum Jahr 2020 mehr als eine Million Drohnen im deutschen Luftraum unterwegs sein werden.
„Deshalb müssen wir rasch in einem zweiten Schritt in Deutschland und Europa zu Regelungen kommen, die die Ortung von Drohnen ermöglichen und eine Registrierungspflicht ab einem noch zu definierenden Gewicht bestimmen. Eine sichere und faire Integration der neuen Luftverkehrsteilnehmer in den deutschen Luftraum ist nur dann möglich, wenn alle beteiligten Institutionen mit der Dynamik dieses schnell wachsenden Wirtschaftsbereichs mithalten. Nur dann lässt sich das große Potenzial der zivilen Nutzung von Drohnen ausschöpfen“, sagt Prof. Klaus-Dieter Scheurle, Vorsitzender der Geschäftsführung der DFS.