Der Airport Dortmund wird weiterhin unveränderte Betriebszeiten haben. Die Flughafen Dortmund GmbH hat Ende der Woche die zweite Ergänzungsgenehmigung ihrer luftrechtlichen Genehmigung von der Bezirksregierung Münster erhalten. Ausgangspunkt dazu war der Antrag der Flughafen Dortmund GmbH vom 30. September 2022 mit der Zielsetzung, die vom Oberverwaltungsgericht Münster in seiner Entscheidung vom 26. Januar 2022 gerügten Mängel in einem ergänztem Verfahren zu beseitigen.
Beschwerde des DTM gegen die Nichtzulassung der Revision
Parallel dazu hatte die Flughafen Dortmund GmbH beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Diese Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht mit Entscheidung vom 08. Mai 2023 abgewiesen. Aufgrund der Ergänzung der jetzt erfolgten Genehmigung gelten die aktuellen Betriebszeiten unverändert fort.
Hintergrund zu den Betriebszeiten am Airport DTM
Ursprünglich hatte die Stadt Unna und 5 Anwohner geklagt, da Ihnen der Flugverkehr zu laut war. Das Oberverwaltungsgericht Münster gab diesen Klägern Recht. Der Airport DTM hatte hierzu Beschwerde gegen das Urteil eingelegt. Die Betriebszeiten für Landungen und Starts dürfen zwischen 6 Uhr und 22 Uhr stattfinden. In Ausnahmefällen sind Landungen bis 23 Uhr erlaubt. In diesem Kontext steht jetzt die Entscheidung zur ergänzenden Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster.