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Mehr Drohnensichtungen trotz Verkehrseinbruch

Bild DFS - Tower Frankfurt/Main
Bild DFS - Tower Frankfurt/Main

Unerlaubte Drohnenflüge an Verkehrsflughäfen nehmen auch in Zeiten der Coronakrise weiter zu: Im laufenden Jahr hat die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bereits 25 Drohnensichtungen im Nahbereich und innerhalb von Flughafenbegrenzungen gezählt. Im Vergleichszeitraum 2019 waren es noch 17. Die Meldungen über unerlaubte Drohnenflüge an den deutschen Verkehrsflughäfen haben in den Monaten seit Jahresbeginn jeweils neue Höchstwerte erreicht. Im Januar waren es vier, im Februar zehn und im März elf Behinderungen durch unbemannte Fluggeräte. In den Vergleichszeiträumen 2019 kam es im Januar zu einer Sichtung, in den beiden Folgemonaten zu jeweils acht Sichtungen.

Auch in diesem Jahr ist Deutschlands verkehrsreichster Flughafen Frankfurt am Main mit insgesamt 16 gemeldeten Drohnensichtungen am stärksten betroffen. Elf dieser Sichtungen ereigneten sich im Monat März. Weitere Zwischenfälle gab es an den Flughäfen Berlin Tegel (3), Hamburg (2) sowie München, Stuttgart, Nürnberg und Saarbrücken (jeweils eine Sichtung). Die Zahl der Drohnensichtungen basiert auf Meldungen durch Flugzeugbesatzungen sowie Beobachtungen der Fluglotsen und Flughafenmitarbeiter. Die Drohnen wurden im Nahbereich der Flughäfen gesichtet, teilweise sogar innerhalb der Flughafenbegrenzungen.

Behinderungen durch Drohnen sorgen für Verspätungen und Flugausfälle

Da unerlaubte Drohnenflüge an Flughäfen Passagiere und Flugzeugbesatzungen gefährden, können Fluglotsen in bestimmten Fällen aus Sicherheitsgründen keine Start- und Landefreigaben erteilen. Die Folge sind zum Teil erhebliche Verspätungen, Ausweichlandungen und Flugausfälle. Betriebsstörungen ziehen darüber hinaus große wirtschaftliche Schäden für die betroffenen Flughäfen und die Luftverkehrsgesellschaften nach sich. Allein in diesem Jahr kam der Flugverkehr am Flughafen Frankfurt bei zwei Zwischenfällen im Februar und März für insgesamt vier Stunden teilweise oder sogar gänzlich zum Erliegen. Im Jahr 2019 lag die Dauer aller deutschlandweiten Verkehrsstörungen bei insgesamt knapp drei Stunden.

Drohnenflüge an Flughäfen werden strafrechtlich verfolgt

Unerlaubte Drohnenflüge im Nahbereich von Flughäfen gelten rechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet. Die DFS hat im Auftrag des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur bereits ein Konzept für die systematische Detektion von Drohnen an den deutschen internationalen Verkehrsflughäfen entwickelt. Dazu werden Mitte des Jahres erste Tests mit verschiedenen Drohnendetektionssystemen an Flughäfen durchgeführt.

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