Einigung zwischen Fraport AG und Gewerkschaft der Flugsicherung
Tragfähiges Ergebnis für beide Seiten gibt Planungssicherheit für Unternehmen und Mitarbeiter
FRA/DH –Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der Fraport AG und der Gewerkschaft der Deutschen Flugsicherung (GDF) über Schadensersatz wegen einer Arbeitsniederlegung am Frankfurter Airport im Februar 2012 ist endgültig beigelegt.
Beide Parteien haben sich durch einen außergerichtlichen Vergleichsabschluss geeinigt. Über die Inhalte des Vergleichs wurde Stillschweigen vereinbart.
„Es ist ein Zeichen der Professionalität von beiden Seiten, wenn nach fünf Jahren gerichtlicher Auseinandersetzung und dem vielfach beachteten Urteil vom Juli letzten Jahres nun eine einvernehmliche und für beide Seiten tragbare Lösung gefunden wurde. Dass auf der Grundlage der rechtlichen Entscheidung eine Vereinbarung möglich war, lässt auf ein steigendes gegenseitiges Vertrauen der Tarifparteien hoffen. Für unser Unternehmen und unsere Mitarbeiter bringt diese Lösung Planungssicherheit für die Zukunft und trägt zur Sicherung der Arbeitsplätze bei“, kommentierte Fraport Arbeitsdirektor Michael Müller die Einigung mit der GDF.